Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP)
Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Die neue Richtlinie ist auch unter www.bmu.de und www.erneuerbare-energien.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar.
BIOMASSE
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert folgende Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Holz):
Pelletöfen (Warmluftgeräte) sind nicht förderfähig.
Weitere Detailinformationen erhalten Sie unter:
[BAFA -> Biomasse]
Als Hackschnitzel bezeichnet man Hackgut, das aus Industrie-Restholz, Waldholz oder Recyclingholz hergestellt wird. Wichtig ist, dass das Recyclingholz unbehandelt ist. In der Regel wird bei der Herstellung nicht in den Baumbestand eingegriffen, sondern man greift bei Waldholz auf Windbruch und krankes Holz zurück. Die Holzenergienutzung hilft mit, dass die Wälder gepflegt und gesund gehalten werden und deren Schutz- und Gesundheitsfunktion erhalten bleibt.
Die Vorteile gegenüber unserer Umwelt liegen klar auf der Hand:
- Holz ist erneuerbar und bei nachhaltiger Nutzung unerschöpflich
- der Treibhauseffekt wird vermindert
- Holz ist ein einheimischer Energieträger
- Holz ist gespeicherte Sonnenenergie und CO2-neutral.
Das heißt, es wird genau so viel Kohlendioxyd wieder freigesetzt, wenn Holz verbrannt wird, wie bei der Verrottung im Wald. Dadurch erfolgt die energetische Nutzung innerhalb des natürlichen CO2 - Kreislaufes. Je nach Qualitätsstufe und Feuchtigkeitsgehalt liegt er in einem Bereich von ca. 2.000 bis 4.000 kWh pro Tonne. Für die Lagerung wird ein gut belüfteter, größerer Lageraum benötigt, der möglichst angrenzend am Aufstellungsort der Heizung sein sollte bzw. bei kleineren Anlagen einen Vorratsbehälter für die Hackschnitzel.